Angeborene und erworbene Fehlstellungen der Füße führen bei Zunahme der Deformität zu einem erheblichen Leidensdruck und einer Gefährdung der Mobilität der Betroffenen.

Im Zusammenhang mit Begleiterkrankungen wie Durchblutungsstörungen und Polyneuropathie können bereits geringe Deformitäten besonders bei Diabetikern zu kritischen Komplikationen bis hin zum Verlust einer Extremität führen. Eine der häufigsten Fußdeformitäten ist dabei der sogenannte Hallux valgus.

In der BRD leiden etwa 23 % der 18- bis 65-Jährigen und 35,7 % der über 65-Jährigen an einem Hallux valgus wobei 21 % der Männer und 38 % der Frauen betroffen sind (Nix S, Smith M, Vicenzino B. Prevalence of hallux valgus in the general population: a systematic review and metaanalysis J Foot Ankle Res 2010;3:21). Beim Hallux valgus handelt es sich um eine Achsabweichung des ersten Mittelfußknochens nach innenseitig und der Großzehe nach außen. Das dadurch an der Fußinnenkante prominente Köpfchen des 1. Mittelfussknochens bildet die sogenannte Pseudoexostose, die primär für einen Schuhkonflikt verantwortlich ist. Dieser Schuhkonflikt kann in leichten Fällen den Schuhkauf erschweren, in schwereren Fällen allerdings bis zu kritischen Weichteildefekten führen.

Die konservative Therapie kann zwar die Deformität nicht heilen, schafft jedoch in wenig ausgeprägten Fällen eine suffiziente Schmerzlinderung. Sollte diese im Einzelfalle nicht mehr in Frage kommen, gibt es eine Vielzahl an operativen Korrekturverfahren, welche individuell mit dem Patienten abhängig vom Ausmass der Deformität festgelegt werden müssen.

Abhängig von der Ausprägung der Deformität, entscheidend ist hier u.a. der Winkel zwischen dem ersten und zweiten Mittelfußknochen, wird die operative Korrektur bei geringer Abweichung körperfern (Abb. 1), bei hoher Abweichung körpernah (Abb. 2) am ersten Mittelfußknochen erfolgen.

Der wesentliche Unterschied für den Patienten besteht darin, dass er seinen operierten Fuß im ersteren Fall in einer speziellen Sandale mit vollem Körpergewicht ohne Verwendung von Unterarmgestützen voll belasten darf, während beim letzt genannten Verfahren eine 6-wöchige Entlastung an Unterarmgestützen inklusive eine Thromboseprophylaxe notwendig ist.